Villa Imperia,  Museums-Hotel

Adel-Wohnkultur um  1897


Ich hatte einmal ein   DEJA-vu 

Es war eindeutig um 1897 in einem Reich. Aber was für ein Reich war das?  War das in dem türkischen Reich?  Nein.. Auch im russischen Reich war das nicht. Im Österreichischen Reich …- Auch nicht.  Im Deutschen ?  Ja,  das ist es ! Das war im Deutschen Reich!  Ich war in einer kleinen deutschen Stadt, die voll mit den Adelsfamilien war. 

54 Adelige Familien haben in dieser Stadt, einem Kurort,  ihre Villas gebaut! Wie hieß die Stadt nochmal? Blankenstein?  Blankenfels?  NEE- Auch nicht … Ah!  Jetzt habe ich es!   Blankenburg!!! 

Ich hatte damals in einem kleinen adeligen Familien- geführten Hotel übernachtet, das mich besonders tief  beeindruckt hat. Niemand hat mich gefragt, woher ich komme  und wohin ich gehe. Der Wirt sagte mir nur, dass die Zeit hier stehenbleiben ist. Und es wird immer so schön sein, wie heute. Ich habe ihm damals nicht geglaubt. 

Ich war in meinem schönen beeindruckenden Zimmer…

Die Decken waren hoch und mit einem echten Gips -Stuck dekoriert.  Das Zimmer war so reich und edel,  Das Möbel  wie aus einem französischen Palast. Ich konnte so viele frische Rosen in jeder Ecke des Zimmers entdecken. Und wie diese rochen! Der Fußboden  war  aus dem echten geölten Holz.  Der tat meinen müden Füßen so gut!

Mit diesen Gedanken bin ich eingeschlafen. 

Aufgewacht bin  ich durch ein Amsel-Konzert. Der Wald ist doch hier  ganz nah. Der Gesang einer Eule in der Nacht war also echt?    

Ooohh  ! Das ist doch   kein Traum!  Alles ist real!  Ich bin tatsächlich in einer Villa!

Das  wunderschöne Imperator-Zimmer!   Die Zeit ist hier tatsächlich  stehengeblieben!  1897! 

…Aus dem Fenster sehe ich ein Paar Rehe im Wald. Sie sind ganz nah und gar nicht scheu! Wie schön, dass es verboten ist, diese hier zu jagen!

Soooo !      Zeit zum Frühstück!   Eine  alte Schalplatte ruft schon!  Es riecht nach frischem Kaffee. OOOO, wie das aussieht!!!

......Wie es weiter aussiet, verrate ich euch nicht..................... Eure  Augen und Nasen wollen doch etwas erleben, oder?

 

War das   nur ein  DEJA-Vu?

Ich werde diese Geschichte niemandem weiter erzählen.

Nur vielleicht einem meiner sehr  guten  Bekannten.  Nur wenige sollen über die Existenz  dieses Ortes  erfahren!  Nicht jeder soll davon Wind bekommen. Nicht jeder braucht so was …

Wie stand  des     in der Bibel?                  


…Perlen vor den Schweinen?



Mein   Deja-vu bleibt     NUR   für        MICH.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Museums-Hotel „Villa Imperia“,  

Lindestr. 12,

38889 Blankenburg/Harz,

Inh. Sergej  Melcher

 

1 GELTUNGSBEREICH 
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Gruppenreisen werden in gesonderten Geschäftsbedingungen geregelt.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG 
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG 
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen fünf Arbeitstagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW) 
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 100% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, zu zahlen..
4.4 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde gelten aktuell folgende Regelungen für die Stornierung von Hotelzimmern deklariert:

Im Falle einer Stornierung innerhalb von 60  und mehr Tagen vor Anreise erhält der Kunde  vom Hotel eine Rückzahlung  100 % des Preises inkl. Frühstück.

Im Falle einer Stornierung des Kunden innerhalb von 31 bis 60 Tage vor Anreise erhält der Kunde vom Hotel eine Rückzahlung i.H.v. von 50% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück.  Im Falle einer Stornierung des Kunden innerhalb von 0 bis 30 Tagen vor Anreise erhält der Kunde keine Rückzahlung (in Worten: null Prozent) vom Hotel. .  

5 RÜCKTRITT DES HOTELS 
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls – Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; – das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; – der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; – ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE 
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7 HAFTUNG DES HOTELS 
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Die Höhe der Haftung ist maximal auf das dreifache von einem Zimmer- Tagespreis begrenzt. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- Safes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr    Blankenburg/Harz. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Blankenburg/Harz




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Impressum:
                        

Villa Imperia,  Museums-Hotel ,

Inh. Sergej Melcher,

Lindenstr. 12,  

38889 Blankenburg / Harz.

Sachsen-Anhalt,

Germany    

www.villa-imperia.de

E-Mail:       sergejmelcher@yahoo.de

Tel: +49 (0) 176 56558270

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In der Gründerzeit zu Hause...

Endlich bin ich  angekommen.  Hier spüre ich  die Geschichte,   den Stil,  die Eleganz  und  die Pracht von früher. 

Ich lasse  mich  von dem Zeitgeist von damals  treiben... 

Ich vergesse,  wer ich bin, woher ich komme und wann ich lebe...

... Im Ozean des Lebens aufgelöst.... 

...Vivaldi aus dem Plattenspieler...   

Die Ruhe...  Sie  tut so gut!

... Ein Specht im Wald nebenan klopft...   

Ich wachte auf...  

Ich hatte  eben einen  schönen   Traum! ...         ODER 

...oder ...

WAR  DAS   ALLES  ECHT ?


Und ob !    Und es zieht mich wieder  hin! 

Hier möchte ich  wieder  frühstücken

 

 

 

 


















 








































































































































































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